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Kinderreisepass

Der Kinderreisepass wird aufgrund einer Gesetzesänderung zum 31.12.2023 abgeschafft. Eine Neubeantragung und Verlängerung von Kinderreisepässen ist bis 30.12.2023 im Bürgerbüro möglich. Bereits ausgestelle Kinderreisepässe sind bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig. Bei Fragen steht Ihnen das Bürgerbüro gerne zur Verfügung.

 

Für Kinder unter 12 Jahren kann ein Kinderreisepass beantragt werden. Der Kinderreisepass wird im Bürgerbüro ausgestellt und kann am Tag der Beantragung auch ausgehändigt werden.

 

Der Kinderreisepass ist 1 Jahr gültig, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Die Kosten für die Ausstellung betragen 13,00 €.

 

Zudem kann der Kinderreisepass bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden. Die Kosten für eine Verlängerung (für 1 Jahr) betragen 6,00 €. Außerdem besteht die Möglichkeit, den Kinderreisepass zu aktualisieren (z. B. durch Einfügen eines neuen Lichtbildes). Die Gültigkeitsdauer bleibt jedoch unverändert. Die Kosten für eine Aktualisierung betragen 6,00 €. Allerdings muss der Kinderreisepass im Falle der Verlängerung oder Aktualisierung noch gültig sein. Sollte die Gültigkeit des Kinderreisepasses schon abgelaufen sein, muss ein neuer Kinderreisepass ausgestellt werden.

 

Um einen Kinderreisepass zu beantragen, ist es erforderlich, dass das Kind gemeinsam mit mindestens einem Elternteil persönlich im Bürgerbüro vorspricht. Zudem wird eine Zustimmungserklärung von beiden Sorgeberechtigten benötigt. Allein Sorgeberechtigte müssen einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht (Aufenthaltsbestimmungsrecht) mitbringen.

 

Wenn das Kind 10 Jahre oder älter ist, muss der Passantrag von dem Kind unterschrieben werden. Kinder unter 10 Jahren können eine Unterschrift abgeben.

 

Zur Beantragung sind folgende Unterlagen mitzubringen:

- Geburts- bzw. Abstammungsurkunde des Kindes

- falls vorhanden, ein altes Ausweisdokument des Kindes

- ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm)

- die Gebühr für die Ausstellung (13,00 €) oder die Verlängerung (6,00 €)

- Einwilligungserklärung beider gesetzlicher Vertreter oder ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht

 

Hinweis:

Der Kinderreisepass wird in einigen Ländern nicht als Einreisedokument akzeptiert. Beispielsweise berechtigt er nicht zur visafreien Einreise in die USA. Eine visafreie Einreise ist in diesem Fall nur mit einem gültigen Reisepass möglich. Bitte informieren Sie sich schon vor der Beantragung bei Ihrem Reisebüro, bei der jeweiligen Botschaft oder auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) über die Einreisebestimmungen des entsprechenden Landes.

Kontakt

Stadt Ulrichstein

Marktstraße 28-32
35327 Ulrichstein

 

Tel: (06645) 9610-0
Fax: (06645) 9610-22
E-Mail:

 

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Freitag

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Die Verwaltung ist - entgegen der Mitteilung in den Ulrichsteiner Nachrichten - am Donnerstag 30.11.2023 bis 18 Uhr geöffnet. Am Freitag, 01. Dezember 2023 ist die Verwaltung erst ab 10 Uhr geöffnet.

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