Die Stadt mit Weitblick
Entdecken Sie die Schönheit unserer Stadt
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.ulrichstein.de veröffentliche Website der Stadt Ulrichstein.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Abs. 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die vereinfachte Überprüfung der Webseite der Stadt Ulrichstein erfolgte am 19.01.2024 durch das Landeskompetenzzentrum für barrierefreie IT und Durchsetzungs- und Überwachungsstelle beim Regierungspräsidium Gießen, Landgraf-Philipp-Platz 1-7, 35390 Gießen.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Art. 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 derzeit nicht oder nur teilweise mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
PDF-Dokumente
Videos
Teilweise Alternativtexte für Bilder, Grafiken, Objekte sowie Linkbeschreibungen
Überschriftenhierarchie
von Dritten bereitgestellte Dokumente
Die Stadt Ulrichstein arbeitet daran, die barrierefreien Angebote auszuweiten.
Diese Erklärung wurde am 06. Juni 2025 erstellt.
Über folgenden Link können Sie uns noch bestehende Barrieren mitteilen
oder Sie setzen sich telefonisch mit uns in Verbindung
Magistrat der Stadt Ulrichstein
Marktstraße 28 - 32
35327 Ulrichstein
Tel.: 06645 9610-0
e-Mail:
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefeie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehnung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leierin LBIT - Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Tel. +49 641 303 - 2901
E-Mail:
Entdecken Sie die Schönheit unserer Stadt