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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.ulrichstein.de veröffentliche Website der Stadt Ulrichstein.

 

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Abs. 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die vereinfachte Überprüfung der Webseite der Stadt Ulrichstein erfolgte am 19.01.2024 durch das Landeskompetenzzentrum für barrierefreie IT und Durchsetzungs- und Überwachungsstelle beim Regierungspräsidium Gießen, Landgraf-Philipp-Platz 1-7, 35390 Gießen.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Art. 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 derzeit nicht oder nur teilweise mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

 

  • PDF-Dokumente

  • Videos

  • Teilweise Alternativtexte für Bilder, Grafiken, Objekte sowie Linkbeschreibungen

  • Überschriftenhierarchie

  • von Dritten bereitgestellte Dokumente

 

Die Stadt Ulrichstein arbeitet daran, die barrierefreien Angebote auszuweiten.

 

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 06. Juni 2025 erstellt.

 

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Über folgenden Link können Sie uns noch bestehende Barrieren mitteilen 

 

Feedback zur Barrierefreiheit 

 

oder Sie setzen sich telefonisch mit uns in Verbindung

 

Magistrat der Stadt Ulrichstein

Marktstraße 28 - 32

35327 Ulrichstein

Tel.: 06645 9610-0

e-Mail:  

 

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefeie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehnung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

 

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten

Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe

Leierin LBIT - Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT

Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG

Landgraf-Philipp-Platz 1-7

35390 Gießen

Tel. +49 641 303 - 2901

E-Mail:

 

Durchsetzung beantragen

 

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