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Pässe und Ausweise

Kinderreisepass

Für Kinder unter 12 Jahren kann ein Kinderreisepass beantragt werden. Der Kinderreisepass wird im Bürgerbüro ausgestellt und kann am Tag der Beantragung auch ausgehändigt werden.

 

Der Kinderreisepass ist 1 Jahr gültig, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Die Kosten für die Ausstellung betragen 13,00 €.

 

Zudem kann der Kinderreisepass bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden. Die Kosten für eine Verlängerung (für 1 Jahr) betragen 6,00 €. Außerdem besteht die Möglichkeit, den Kinderreisepass zu aktualisieren (z. B. durch Einfügen eines neuen Lichtbildes). Die Gültigkeitsdauer bleibt jedoch unverändert. Die Kosten für eine Aktualisierung betragen 6,00 €. Allerdings muss der Kinderreisepass im Falle der Verlängerung oder Aktualisierung noch gültig sein. Sollte die Gültigkeit des Kinderreisepasses schon abgelaufen sein, muss ein neuer Kinderreisepass ausgestellt werden.

 

Um einen Kinderreisepass zu beantragen, ist es erforderlich, dass das Kind gemeinsam mit mindestens einem Elternteil persönlich im Bürgerbüro vorspricht. Zudem wird eine Zustimmungserklärung von beiden Sorgeberechtigten benötigt. Allein Sorgeberechtigte müssen einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht (Aufenthaltsbestimmungsrecht) mitbringen.

 

Wenn das Kind 10 Jahre oder älter ist, muss der Passantrag von dem Kind unterschrieben werden. Kinder unter 10 Jahren können eine Unterschrift abgeben.

 

Zur Beantragung sind folgende Unterlagen mitzubringen:

- Geburts- bzw. Abstammungsurkunde des Kindes

- falls vorhanden, ein altes Ausweisdokument des Kindes

- ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm)

- die Gebühr für die Ausstellung (13,00 €) oder die Verlängerung (6,00 €)

- Einwilligungserklärung beider gesetzlicher Vertreter oder ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht

 

Hinweis:

Der Kinderreisepass wird in einigen Ländern nicht als Einreisedokument akzeptiert. Beispielsweise berechtigt er nicht zur visafreien Einreise in die USA. Eine visafreie Einreise ist in diesem Fall nur mit einem gültigen Reisepass möglich. Bitte informieren Sie sich schon vor der Beantragung bei Ihrem Reisebüro, bei der jeweiligen Botschaft oder auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) über die Einreisebestimmungen des entsprechenden Landes.

 

Der neue Personalausweis

Elektronische IdentitätElektronische Identität

Die Einführung des neuen Personalausweises verfolgt das Ziel, die Voraussetzungen für eine sichere Kommunikation und Authentisierung zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung und Unternehmen in den neuen Medien zu schaffen.

 

Über 60 Millionen Bürgerinnen und Bürger nutzen ihren Personalausweis schon heute nicht nur zum Identitätsnachweis gegenüber Behörden, sondern vor allem im privaten Umfeld, beispielsweise bei Eröffnen eines Bankkontos, beim Erwerb altersbeschränkter Waren oder beim Abholen von Einschreiben bei der Post.

 

Mittlerweile verlagern sich diese Transaktionen und Prozesse immer mehr in das Internet. Einen vergleichbaren Standard-Identitätsnachweis für die Online-Welt, der die gebotenen Sicherheitsaspekte erfüllt, gibt es bislang jedoch nicht.

 

Mit der Einführung des neuen Personalausweises wird diese Lücke geschlossen. Durch das nur noch scheckkartengroße Dokument wird die elektronische Identität genauso einfach und sicher, wie es das Vorzeigen eines Ausweises heute ist. So soll der neue Personalausweis auch als Treiber für E-Government-Dienstleistungen wirken.

 

Die herkömmliche Funktion als Sichtausweis mit Lichtbild und gedruckten Personendaten bleibt vollständig erhalten.

Ausweisansicht

 

Mit der neuen Multifunktionskarte können Dienstanbieter aus Wirtschaft und Verwaltung künftig elektronische Dienste anbieten, bei denen sich die Nutzer mit ihrem neuen Personalausweis authentisieren. Dadurch wird das Anmelden in Portalen, das Ausfüllen von Formularen und die Überprüfung des Alters im Internet oder an Automaten erheblich erleichtert. Nur Anbieter, die erfolgreich eine staatliche Berechtigung beantragt haben, erhalten technischen Zugang zu den Ausweisdaten ihrer Nutzer. Die ausgetauschten Daten sind somit in jedem Fall für beiden Seiten – die Anbieter und die Nutzer – sicher.

 

Der neue Personalausweis kann darüber hinaus ein Zertifikat für die qualifizierte elektronische Signatur speichern. Damit steht die Möglichkeit zum rechtsgültigen Unterzeichnen von digitalen Dokumenten auf Wunsch jedem zur Verfügung.

 

Datensicherheit

Alle Informationen und Übertragungen werden mit international anerkannten und etablierten Verschlüsselungsverfahren sicher geschützt. Ein auf Berechtigungszertifikaten basierendes Zugriffssystem regelt darüber hinaus, wer auf welche personenbezogenen Ausweisdaten zugreifen darf. Beim elektronischen Ausweisen gegenüber Dienstanbietern regelt das Berechtigungszertifikat, welche Daten der Anbieter erheben kann. Die Nutzer haben die Möglichkeit, diese Auswahl weiter einzuschränken. Darüber hinaus müssen sie die Übertragung ihrer Daten mit einer sechsstelligen PIN explizit bestätigen.

 

Nur hoheitliche Stellen verfügen über die Berechtigung, sehr sensible Informationen, wie Lichtbild und gegebenenfalls gespeicherte Fingerabdrücke, abzufragen. Hierzu ist es zusätzlich erforderlich, dass der Ausweis physisch vorliegt, um ein unbemerktes Auslesen zu verhindern. An Dienstanbieter oder über das Internet werden biometrisch nutzbare Daten in keinem Falle übertragen.

 

Die Ausweisinhaber können somit nicht nur darauf vertrauen, dass alle Stellen, die Informationen aus dem Personalausweis abfragen, tatsächlich dazu berechtigt sind, sondern erhalten ein Mehr an Kontrolle über ihre eigenen personenbezogenen Daten.

 

Schutz vor Missbrauch

Verpflichtend wird immer das Lichtbild digital auf dem Chip des Ausweises gespeichert sein. Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden in jedem Einzelfall selbst, ob die Fingerabdrücke aufgenommen werden. Die Nutzung biometrischer Daten erhöht die Bindung zwischen Ausweisinhaber und Dokument deutlich und schützt damit vor Missbrauch. Die Daten dürfen nur von den zur Identitätsprüfung berechtigten Behörden eingesehen werden.

 

Der neue Personalausweis schafft die Sicherheitsinfrastruktur der Informationsgesellschaft. Er schützt vor Datenmissbrauch und Identitätsdiebstählen und fördert darüber hinaus aktiv die Datensparsamkeit.

 

Vollmacht zur Abholung des Personalausweises

Hier können Sie eine Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises ausdrucken.

 

Zur Beantragung sind folgende Unterlagen mitzubringen:

- falls vorhanden, ein altes Ausweisdokument (i.d.R. der alte Personalausweis)

- ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (35mm x 45 mm)

- die  zutreffende, unten genannte Gebühr

- Einwilligungserklärung beider gesetzlicher Vertreter oder ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht

 

Gebühren ab 01.01.2021

  • Antragstellende Person ab 24 Jahren
    Kosten / Gültigkeit: 37,00 EUR (10 Jahre gültig)
  • Antragstellende Person unter 24 Jahren
    Kosten / Gültigkeit: 22,80 EUR (6 Jahre gültig)
  • Vorläufer Personalausweis
    Kosten: 10,00 EUR

 

Weitere Gebührenregelungen

  • Ändern der Transport-PIN in 6-stellige persönliche PIN bei der Ausgabe oder Einschaltung der Online-Ausweisfunktion bei der Vollendung des 16. Lebensjahres mit Setzen der persönlichen PIN.
    Kosten: gebührenfrei
  • Ändern der PIN im Bürgeramt (z.B. PIN vergessen)
    Kosten: gebührenfrei
  • Ändern der Anschrift bei Umzügen
    Kosten: gebührenfrei
  • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
    Kosten: gebührenfrei
  • Entsperren der Online-Ausweisfunktion
    Kosten: gebührenfrei

 

Weitere Informationen finden Sie in einer Broschüre zum Download:
»»» Flyer zum Personalausweis
und auf der Homepage:
»»» www.personalausweisportal.de

Kontakt

Stadt Ulrichstein

Marktstraße 28-32
35327 Ulrichstein

 

Tel: (06645) 9610-0
Fax: (06645) 9610-22
E-Mail:

 

Öffnungszeiten des Rathauses

Montag8:00 bis 12:00
Dienstag

8:00 bis 12:00

13:30 bis 15:30

Mittwoch8:00 bis 12:00
Donnerstag

8:00 bis 12:00

13:30 bis 18:00

Freitag

8:00 bis 12:00

 

Montag, 02.10.2023 geschlossen 

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