Die Stadt mit Weitblick
Entdecken Sie die Schönheit unserer Stadt
An Werktagen, also von Montag bis Samstag, dürfen in Wohngebieten Rasenmäher und andere Arbeitsgeräte, wie z.B. Kreissägen, Bohrmaschinen, Heckenscheren usw., von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr benutzt werden. Aus Rücksicht auf die Nachbarn sollten aber während der Zeit der üblichen Mittagsruhe möglichst nur unaufschiebbare Arbeiten durchgeführt werden.
Laubbläser und Laubsammler sowie Freischneider, Grastrimmer und Graskantenschneider dürfen nur von 09.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 17.00 Uhr benutzt werden. Sind diese Geräte jedoch mit dem Europäischen Umweltzeichen als umweltschonende Geräte gekennzeichnet, dürfen sie ebenfalls von 07.00 bis 20.00 Uhr benutzt werden.
An Sonn- und Feiertagen ist die Benutzung von Rasenmähern und anderen Arbeitsgeräten im Freien verboten.
Dr. Steffen Scharmann
Bürgermeister
Entdecken Sie die Schönheit unserer Stadt