Die Stadt mit Weitblick
Entdecken Sie die Schönheit unserer Stadt
Dem Ordnungsamt der Stadt Ulrichstein werden immer wieder Beschwerden bezüglich der Haltung von Hunden vorgetragen. So wird immer wieder darüber Klage geführt, dass Hunde ohne Aufsichtspersonen frei in der Ortschaft herumlaufen. Da es in der Vergangenheit schon mehrfach zu Vorfällen gekommen ist, bei denen freilaufende Hunde Kinder aber auch Erwachsene gebissen, angesprungen oder in bedrohender Weise angebellt und angeknurrt haben, werden die betreffenden Hundehalter dringend gebeten darauf zu achten, dass ihre Hunde nicht ohne Aufsichtsperson frei herumlaufen bzw. das eigene Grundstück verlassen. Die Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22.01.2003, zuletzt geändert am 16.12.2008, regelt in § 1 Abs. 1 Satz 2 eindeutig, dass Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden dürfen.
Diese in die Hundeverordnung aufgenommene Regelung soll klarstellen, dass die für einen Hund verantwortliche Person jederzeit in der Lage sein muss, auf den Hund einzuwirken. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
gez.
Dr. Steffen Scharmann
Bürgermeister
Entdecken Sie die Schönheit unserer Stadt