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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Sondernutzung nach § 8 Abs. 1 FStrG und § 16 HStrG zur vorübergehenden Errichtung bzw. Anbringung von Werbeanlagen in der Stadt Ulrichstein

Mit diesem Antrag können Sie eine Erlaubnis zur Sondernutzung nach § 8 Abs. 1 FstrG und § 16 Hess StrG zur vorübergehenden Errichtung bzw. Anbringung von Werbeanlagen (Plakatierung) beantragen. 

Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
    Die Gebühr für maximal 20 Plakate beträgt 20,00 €* 
 

Sicherheitsabfrage

 
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Rechtliches:

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