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Für das Ortsgericht Ulrichstein II (zuständig für Wohnfeld und Bobenhausen II) sucht die Stadt Ulrichstein eine/n neue/n Ortsgerichtsschöffen/in

Ulrichstein, den 29. 11. 2024

Was sind überhaupt Ortsgerichte? Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz, die es bundesweit nur in Hessen gibt. Entgegen dem Namen, wird in den Ortsgerichten kein Recht gesprochen. Sie sind wichtige Anlaufstelle für alltägliche Anliegen der Bürger. Ortsgerichte leisten für Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden und Amtsgerichte wichtige Hilfestellungen. Für jedes der beiden Ortsgerichte in Ulrichstein werden fünf Ortsgerichtsschöffen/innen bestellt. Die Ortsgerichtsvorsteher und - Schöffen sind ehrenamtlich tätig, ihre Amtszeit beträgt in der Regel zehn Jahre. Die Ernennung erfolgt durch das Amtsgericht Alsfeld.

 

Was sind die Aufgaben von Ortsgerichten? Ortsgerichte beglaubigen Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden. Zu ihren Aufgaben gehören auch die Sicherung des Nachlasses und Vorsorgevollmachten. Auch beim Schätzen des Wertes eines Grundstücks und bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, über Grundstücksgrenzen oder die Rechte an Grundstücken, stehen Ortsgerichtsvorsteher und –Schöffen mit Rat zur Seite.

 

Sie haben Interesse, sind zuverlässig, lebenserfahren (mindestens 25 Jahre alt) und wohnen in den Stadtteilen Wohnfeld oder Bobenhausen II? Dann bewerben Sie sich formlos bis zum 11.12.2024 bei der Stadt Ulrichstein, Markstraße 28 – 32, 35327 Ulrichstein,  
 

 

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