Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Sondernutzung nach § 8 Abs. 1 FStrG und § 16 HStrG zur vorübergehenden Errichtung bzw. Anbringung von Werbeanlagen in der Stadt Ulrichstein
Mit diesem Antrag können Sie eine Erlaubnis zur Sondernutzung nach § 8 Abs. 1 FstrG und § 16 Hess StrG zur vorübergehenden Errichtung bzw. Anbringung von Werbeanlagen (Plakatierung) beantragen.